475 Jahre Schweinfurt evangelisch

Ausstellung im Jubiläumsjahr

Statdarchivar und Ausstellungsleiter Dr. Uwe Müller bei seinem detailreichen Vortrag

Schweinfurt, Do. 14. Sept. 2017. „Anno 1542 alß das Wortt Gottes alhier auffkommen“. Sicher entspricht dies nicht der neuen deutschen Rechtschreibung, sondern es ist der Titel der Ausstellung, die vom 21. September bis 19. November 2017 in Schweinfurt zu sehen ist.*  Es ist zugleich der Titel des bebilderten Begleitbuches zur Ausstellung, das Stadtarchivar Dr. Uwe Müller verfasst hat.

Und so lautete auch die Überschrift seines akribisch recherchierten Vortrages, den er am Donnerstag, dem 14. September, im Martin-Luther-Haus hielt. Untertitel: „Die Einführung der Reformation in der Reichsstadt Schweinfurt 1542“.

Im Folgenden ein paar historisch-politische, aber natürlich auch theologische Schlaglichter aus diesem gut einstündigen Gang durch Schweinfurts frühe Kirchengeschichte zwischen 1520 und 1577, den Dr. Müller mit Zitaten aus zeitgenössischen Quellen illustrierte:

1. Anhand eines Schreibens des (altgläubigen) Pfarrers Andreas Fabri an seinen Fürstbischof Konrad III. von Würzburg aus dem Jahr 1524 zeichnete Dr. Müller zunächst die theologisch aufgeregte Atmosphäre angesichts des allmählichen Vordringens lutherisch-reformatorischen Gedankengutes in Schweinfurt seit 1522 nach (erste deutsche Taufe: 1525). Fabri beanstandete die bereits in Schweinfurt kursierenden "neu evangelischen ketzerischen" Artikel

2. Ab 1525 legte sich die Stadt strenge Zurückhaltung reformatorischen Fragen gegenüber auf. Auch distanzierte sie sich noch von der Augsburger Konfession (1530) durch Teilnahme an der Fronleichnamsprozession. Neue Perspektiven zeitigte erst der in Schweinfurt zusammengetretene Fürstentag (1532), der die Vorentscheidung für die Einführung der Reformation bildete. Sodann: Der sog. Nürnberger Anstand (1532) sicherte den Protestanten unter Einbeziehung in den Landfrieden Freiheit in Glaubensdingen - bis zu einem künftigen Konzil - zu.

Hofprediger Georg Spalatin hielt zwischen 1532 und 1534 die ersten protestantischen Gottesdienste in der Liebfrauenkirche (heute: St. Salvator). Im Gottesdienst wurden deutschsprachige Bibeltexte verlesen, „Ein feste Burg“ - das Trotzlied des Luthertums! - immer wieder angestimmt, ja die Psalmen auf Deutsch sogar von Kindern auf der Gasse rezitiert. Spalatin verfasste für die Schweinfurter eine Trostschrift: „Ein getreu Unterricht aus Gottes Wort von allem, das ein Christenmensch wissen soll“, in der es u.a. um die Reichung des Abendmahls in beiderlei Gestalt (mit Brot und Wein) ging (s.u. FOTO).

3. 1537 beschloss der Rat der Stadt einen Wechsel in der Reichsvogtei und kündigte dem benachbarten Grafen Wilhelm von Henneberg-Schleusingen den mit ihm seit 1499 bestehenden Vertrag. Der Rat reklamierte fortan für sich das Recht auf freie Wahl des Schutzherrn - ohne Genehmigung des (antireformatorischen) Kaisers. Dies bildete die politische Voraussetzung für die Durchführung der Reformation und für die Unabhängigkeit vom Bistum Würzburg.

Der Rat der längst evangelischen Reichsstadt Nürnberg, den sich die Schweinfurter zum Vorbild nahmen und an den sie sich wandten, lehnte aber die Schutzfunktion ab und riet ihnen, Hilfe von benachbarten Fürsten zu erbeten. So wandte man sich an Landgraf Philipp von Hessen, damals der führende Kopf der protestantischen Partei im Reich. 1542 übernahm dieser die Reichsvogtei und die Schutz- und Schirmherrschaft über die Stadt. Auch hatte er bereits einen geeigneten, „gelehrten, frommen, tapferen“ Prediger ins Auge gefasst.

4. So kam es zur Durchführung der Reformation: Der Landgraf vermittelte Magister Johannes Sutel (Sutellius), der am 11. Juni 1542 seine erste – leider nicht mehr erhaltene Predigt – über das Gleichnis vom reichen Mann und armen Lazarus (Lukas 16,19-31) - wohl im Karmeliterkloster (Spitalkirche zum Hl. Geist) und nicht in der Liebfrauenkirche (d.h. in St. Salvator) – hielt. Am 21. September erfolgte seine Einführung seitens des Rates in der St. Johanniskirche. Am 26. September begann er dort, aufgrund einer in Schweinfurt grassierenden Seuche, mit einer zwölfteiligen Predigtreihe über die Auferweckung des Lazarus (Johannes 11), die in Druckform erhalten ist. 1543 erließ Sutellius für Schweinfurt eine rechtsverbindliche Kirchenordnung: „Lassets alles züchtiglich und ordentlich zugehen“ (1. Korinther 14,40, s.u FOTO). Neben Anweisungen für die Feier der Gottesdienste und Sakramente sowie den Unterricht der Kinder legte er besonderen Akzent auf die christliche Predigt – das Wort Gottes – als Zentrum des Gottesdienstes. Angeblich soll aber Luther die Kirchenordnung missbilligt haben. Sie „schmeckt zu sehr nach Papsttum“. Sutellius wollte z.B. viele Heiligenfeste beibehalten wissen.

5. Die Göttinger hätten ihn gerne zurückgeholt, doch nach dreijährigem, erfolgreichem Wirken in Schweinfurt wurde seitens der Stadt, die auch das Kirchenregiment ausübte, mit Sutellius ein zeitlich unbefristeter Dienstvertrag geschlossen (4. Juni 1545), der unter anderem regelmäßige Wein- und Brennholzlieferungen in beträchtlichem Umfang – natürlich umsonst – an den Pfarrherrn regelte. Auch dieser Bestallungsvertrag wird in der Ausstellung gezeigt.

6. Ein weiteres interessantes Dokument aus dem Jahr 1543 belegt die Beschwerde des Rates der Stadt beim Reichsvogt Landgraf Philipp von Hessen über das Verhalten des letzten (vorreformatorischen) Pfarrherrn zu St. Johannis, Dr. Johann Feigenbaum: Der Rat warf diesem sehr gelehrten Mann, der eine große theologische Bibliothek besaß, vor, Messen, Schmähreden und Predigten gegen Sutellius zu halten und im Übrigen einen unordentlichen Lebenswandel zu führen. Das Ganze beruhigte sich aber wieder; beide Seiten waren auf Deeskalierung bedacht. Feigenbaum behielt Wohnrecht im Pfarrhof und eine Rente von 40 Gulden. 1549 verließ er die Stadt, um als Domprediger in Würzburg zu wirken (gest. 1554).

7. Die Niederlage der protestantischen Stände in den Schmalkaldischen Kriegen (1546-52) und die Gefangennahme des Landgrafen Philipp 1547, womit seine Schutzherrschaft über die Stadt und Reichsvogtei endete, veranlassten Sutellius, rasch nach Göttingen zurückzukehren. Er ließ seine Gemeinde gleichsam im Stich. Seine schwangere Frau mit ihren 16 Kindern blieb in Schweinfurt zurück, sie starb wenige Monate später nach der Geburt des 17. Kindes und wurde in St. Johannis beerdigt. Nach Pfarrdiensten in Allendorf und Göttingen wirkte Sutellius bis zu seinem Tod 1575 als Superintendent in Northeim. Sein Nachfolger in Schweinfurt wurde Pfarrer Magister Johannes Lindemann.

8. Des Weiteren ging es um vertragliche Regelungen mit den Altgläubigen in den 50er Jahren des 16. Jh., insbesondere mit dem ansässigen Karmeliterorden und dem Würzburger Stift Haug:

Der Orden wollte zunächst nicht aufgeben, sondern betrieb die Restitution seines im Zweiten Stadtverderben 1554 zerstörten Klosters und Inventars weiter – doch vergeblich. Es kam mit der Reichsstadt schließlich zu einer vertraglichen Einigung. Sie erhielt das ruinöse Gebäude, dazu den Grund und Boden. Auch wurde zwischen der Stadt und dem Domnebenstift Haug, das das Patronats- und Präsentationsrecht auf die Pfarrei St. Johanniskirche weiterhin beanspruchte, ein Konsens erzielt, dass es weiterhin zum Unterhalt des Schweinfurter Kirchenwesens, sprich zum Unterhalt der Kirchendiener, in Form von Naturalien und Geld beizutragen habe.

9. Nach dem sog. Augsburger Religionsfrieden 1555, der das Augsburger Bekenntnisses sicherte, gab's 1558/59 in Schweinfurt doch noch einen Theologenstreit über die Rechtfertigungslehre, also über das reformatorische Herzstück „allein durch den Glauben“ (sola fide), der - initiiert von dem kompromisslos orthodoxen Lutheraner Superintendenten Wolfgang Rupprecht (Rupert), einem Nachfolger Lindemanns - öffentlich auf den Kanzeln ausgetragen wurde. Der Rat der Stadt verbot ihm zunächst, über diesen Artikel der Rechtfertigungslehre zu predigen, erwirkte aber dann ein Gutachten mit versöhnlichem Tenor. Doch letztlich fanden die Lehrstreitigkeiten erst durch die Entlassung Rupprechts 1563 ihr Ende.

10. Dr. Müller schloss mit dem Jahr 1577: Die verbindliche Einheitsformel, die sog. Konkordienformel als lutheranisches Glaubensbekenntnis, versuchte, die Lehrstreitigkeiten in der evangelischen Kirche endgültig zu schlichten. Sie wurde auch in Schweinfurt verlesen und musste von „sämtlichen“ - neun - Geistlichen kommentarlos unterschrieben werden, an ihrer Spitze Superintendent Hermann Heinrich Frey.

 

Die Aussstellung mit 46 Exponaten aus den Beständen des Stadtarchivs (amtliche Schreiben, Akten, Urkunden) wurde am 20. Sept. 2017 in der St. Johanniskirche eröffnet:

s. dazu den LINK: https://www.schweinfurt-evangelisch.de/inhalt/zu-lob-schweinfurt-der-stadt

 

* Präsentation der Ausstellung: Stadtarchiv Schweinfurt und die Museen und Galerien der Stadt in Kooperation mit dem evang.-luth. Dekanat Schweinfurt; Gunnar-Wester-Haus, Martin-Luther-Platz 5,

bis zum 19. Nov.: Di.-Fr.: 14-17 Uhr; Sa, So, Feiertage: 10-13, 14-17 Uhr; Mo.: geschlossen